Das neue Telemediengesetzt hat Änderungen in Bezug auf die Angabe des Datenschutzes für Internetpräsentationen zur Folge. Dies gilt nicht nur gewerbliche, sondern auch für gemeinnützige oder private Anbieter von Internetinhalten. Dieser Umstand und die Komplexität der Bestimmungen lässt vermuten, dass wieder einmal eine große Abmahnwelle auf alle nicht informierten Internetaktiven in Deutschland zukommt.
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