Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Providing
Stand April 2017
§1 Geltungsbereich
- Für das Providing gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen der Cybox GmbH (nachfolden Cybox genannt) und dem Auftraggeber.
- Cybox ist jederzeit berechtigt, die AGB für einzelne Leistungen mit angemessener Kündigungsfrist zu ändern und zu ergänzen.
§2 Gegenstand und Leistungsumfang
- Vertragsgegenstand ist das Providing für eine internetbasierte Präsentation und Kommunikation. Dies kann die Bereitstellung verschiedener Dienste wie Domainverwaltung, Mailserver, Internetserver und die darauf laufende Software behinhalten.
- Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden zwischen Auftraggeber und Cybox in mündlicher oder schriftlicher Form geregelt. Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und die Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
- Der direkte Zugriff auf den Server z.B. per FTP oder SSH bleibt allein Cybox vorbehalten. Der Kunde erhält dafür keine Zugangsdaten. Sein Zugriff erfolgt allein über die eigens dafür auf dem Server installierte Software und ist damit eingeschränkt. Dies soll den möglichst störungsfreien Betrieb gewährleisten und die Haftungsfrage im Falle von Störungen eindeutig sicherstellen.
- Für die Bereitstellung der Leistungen bedient sich Cybox der Dienste Dritter.
§3 Zahlungsbedingungen
- Laufende Kosten für Providing, Server, Domain, E-Mail Konten, Support, Updates etc. werden vom Auftraggeber selbst geleistet. Die Zahlungen sind entsprechend dem Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, so ist Cybox berechtigt, den Zugriff auf alle Systeme bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren.
- Sofern der Kunde die Zahlungen für die laufenden Dienste Dritter einstellt, ohne diese vorher bei Cybox gekündigt zu haben, ist Cybox berechtigt diese Leistungen gegenüber diesen Partnern zu kündigen. Dies schließt auch die Möglichkeit ein, die Domain an die Denic zu transferieren.
- Agenturleistungen werden von Cybox per Einzelrechnung abgerechnet, wobei der fällige Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Wochentagen nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein muss.
- Allgemein ist Cybox berechtigt, bei Überschreiten der Zahlungsfrist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- und Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem aktuellen Diskont-Zinssatz der deutschen Bundesbank zu berechnen.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
- Die Mindestvertragsdauer für die Bereitstellung des Providings ist abhängig von dem Leistungsumfang. Für Domains beträgt diese in der Regel 12 Monate. Andere Verträge schließen mit Auftragserfüllung. Wird das Vertragsverhältnis nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert es sich der Vertragszeitraum um die im Vertrag angegebene Laufzeit.
- Bei Kündigung oder Storno nach Auftragserteilung, ist Cybox berechtigt, die bereits erbrachte Leistung dem Kunden, entsprechend dem Aufwand in Rechnung zu stellen.
- Bei Kündigung oder Storno von Leistungen, die Cybox an Dritte vergibt, ist Cybox berechtigt, die bereits geleisteten Aufwendungen des Dritten an den Kunden weiterzugeben.
§ 5 Haftung
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldung bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Cybox, wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
- Cybox haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
- Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen des Netzbetreibers eingetreten, gelten die im Verhältnis vom Netzbetreiber und Cybox anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der von Cybox gegenüber ihrem Auftraggeber entsprechend.
- Cybox haftet nicht für Verschulden Dritter und behält sich vor, Ansprüche des Kunden die dadurch entstehen, an diese abzutreten.
§ 6 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütungsrecht
- Gegen Ansprüche von Cybox kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur dann zu, wenn sich Gegenansprüche aus dem konkreten Vertragsverhältnis mit Cybox ergeben.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche die Erbringung von Leistungen durch Cybox wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Dritten eintreten, hat Cybox auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
- Bei einem Ausfall von Diensten, wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von Cybox liegenden Störung, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Ausgenommen hiervon ist fahrlässige Verschuldung dieses Ausfalls durch Cybox.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber unterstützt die Tätigkeit von Cybox und schafft unentgeltlich alle Voraussetzungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen des Auftrages von Cybox überlassenen Informationen und Unterlagen nur für seine eigenen Zwecke zu verwenden.
- Die Weitergabe auftragsbezogener Mitteilungen, z.B. Programmquellcode von Cybox an Dritte, bedarf der schriftlichen Zustimmung von Cybox. Im Fall der Zuwiderhandlung kann Cybox die Zahlung einer Schadensersatzzahlung verlangen und den Vertrag fristlos kündigen.
- Der Auftraggeber stellt Cybox von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus dem Inhalt, der Art oder Gestaltung der von ihm zur Verarbeitung übergebenen oder veröffentlichten Daten und Informationen ergeben. Dies gilt auch für Buß- oder Ordnungsgeldansprüche des Staates aufgrund von Verstößen gegen das Markengesetz, das Urheberrecht, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und vergleichbare Bestimmungen oder Gesetze.
- Dies gilt auch für alle Inhalte, die von der Internetpräsentation automatisch an Dritte, z.B. Plattformen wie Twitter, Facebook, regi-on oder ähnliche übermittelt werden.
- Cybox behält sich vor, die Veröffentlichung von Daten und Informationen wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen könnten, oder deren Veröffentlichung für Cybox unzumutbar ist.
§ 8 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
- Cybox bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung des Auftrages übergebenen und angefertigten Unterlagen, sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel 5 Jahre auf.
§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz
- Die Cybox hält sich an die EU-DSGVO und schließt mit jedem Kunden eine Auftragsdatenverarbeitungs Vereinbarung (AV) ab, die alle Details zur DSGVO enthält.
- Falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die Cybox unterbreiteten Informationen als vertraulich. Der Auftraggeber wird hiermit unterrichtet, dass Cybox seine Anschrift und sonstige relevanten Daten des Auftraggebers in maschinenlesbarer Form speichert und ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung maschinell verarbeitet.
- Soweit sich Cybox Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Cybox berechtigt die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
- Cybox weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, daß der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.
- Wir schließen die Erfassung, Speicherung und Verwertung gefährdender personenbezogener Daten gemäß der EU-DSGVO auf den von uns zur Verfügung gestellten Servern ausdrücklich aus. Sollten Sie solche Daten erfassen oder verarbeiten wollen, müssen dazu spezielle Server eingesetzt werden und einen gesonderten Vertrag direkt zwischen Ihnen und dem Rechenzentrum erfolgen. In dem Fall sind wir also nicht mehr Anbieter der Server.
§ 10 Anzuwendendes Recht
- Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden beiderseitigen Ansprüche gilt Deutsches Recht
§ 11 Gerichtsstand
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hameln.
§ 12 Schlußbestimmungen
- An die Verpflichtungen dieses Vertrages sind auch die Rechtsnachfolger von Cybox und die des Auftraggebers gebunden.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit.