Geschäftsbedingungen für NiKo-Net Präsentationen

Stand Juli 2014

Geschäftsbedingungen für NiKo-Net Präsentationen

Stand Juli 2014

§ 1 Geltungsbereich

  1. Für eine NiKo-Net Präsentation gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen der Cybox GmbH (nachfolden Cybox genannt) und dem Auftraggeber.
  2. Vertragsgegenstand ist eine NiKo-Net Internetpräsentation. Eine NiKo-Net Präsentation steht ausschließlich nicht kommerziellen Organisationen und Einrichtungen aus dem Bereich Kultur, Soziales, Sport und Bildung zur Verfügung.
  3. In Ausnahmefällen können auch kommerziell ausgerichtete kulturelle Einrichtungen eine NiKo-Net Präsentation erhalten. Bedingung ist jedoch eine klar erkennbare Förderwürdigkeit oder -bedürftigkeit.
  4. Es gibt generell keinen Rechtsanspruch auf eine NiKo-Net Präsentation. Cybox behält sich grundsätzlich das Recht vor einzelne Anfragen ohne nähere Angabe von Gründen abzulehnen.
  5. Cybox ist jederzeit berechtigt, die AGB für einzelne Leistungen mit angemessener Kündigungsfrist zu ändern und zu ergänzen.

§ 2 Gegenstand und Leistungsumfang

  1. Cybox ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Dritter zu bedienen.
  2. Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden zwischen Auftraggeber und Cybox in mündlicher oder schriftlicher Form geregelt. Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und die Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  3. NiKo-Net steht auch ausgewählten Partnern von Cybox zur Verfügung. Diese Partner können in Vertretung die gleichen Leistungen zu Ihren eigenen Konditionen anbieten.

§ 3 Leistungsbeschreibung

  1. NiKo-Net basiert auf dem Content Managementsystem CyRes.  Ein direkter Zugriff auf den Quellcode des Systems wird nicht gewährt.
  2. Die Art und Weise, wie die Daten des Auftragebers im Internet präsentiert werden sollen, werden von Cybox und dem Auftraggeber einvernehmlich festgelegt.
  3. Die Organisation erhält in ihrer Internetpräsentation eine kostenlose Verknüpfung zu regi-on.de. Damit können alle Nachrichten und Veranstaltungen aus der Präsentation automatisch an regi-on.de geliefert werden. Einzelne Informationen können von dieser Überlieferung gezielt ausgenommen werden.

§ 4 Sponsoring

  1. In der NiKo-Net Präsentation ist ein Sponsoring Konzept enthalten. Die Einnahmen werden von Cybox direkt mit dem Sponsor abgerechnet. Bis zu 80 % der Einnahmen werden von Cybox an die Organisation wieder ausgezahlt.
  2. Die Einnahmen aus dem Sponsoring, die dem Auftraggeber von Cybox ausgezahlt werden, stehen dem Verein zur freien Verfügung.
  3. Die Darstellung der Sponsoren erfolgt auf einer separaten Seite innerhalb der NiKo-Net Präsentation des Auftraggebers. Diese Sponsorenseite ist von jeder Seite der Präsentation aus, in dezenter aber sichtbarer Form, verlinkt. Die Inhalte dieser Seite werden allein von Cybox verwaltet. Es gibt keinen direkten Zugriff auf diese Seite für den Vertragspartner.
  4. Der Auftraggeber nennt uns geeignete Sponsoren, die aus seiner Sicht besonders geeignet sind. Die Organisation kann Sponsoren ohne nähere Angabe von Gründen ausschließen bzw. ablehnen.
  5. Sofern die Organisation zusätzlich eine eigene Vermarktung ihrer Internetpräsentation plant und Werbung oder Verlinkungen zu Unternehmen vorgenommen werden sollen, die nicht zu den hier genannten Sponsoren gehören, muss gewährleistet sein, dass die Sponsoren der NiKo-Net Präsentation nicht benachteiligt werden. Daher muss in diesem Fall Art und Umfang der geplanten Vermarktung vor der Umsetzung einvernehmlich mit Cybox abgesprochen werden.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Laufende Kosten für Providing, Server, Domain, E-Mail Konten, Support, Updates etc. werden vom Auftraggeber selbst geleistet. Die Zahlungen sind entsprechend dem Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, so ist Cybox berechtigt, den Zugriff auf den Webspace bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren.
  2. Agenturleistungen werden von Cybox per Einzelrechnung abgerechnet, wobei der fällige Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Wochentagen nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein muss.
  3. Allgemein ist Cybox berechtigt, bei Überschreiten der Zahlungsfrist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- EUR und Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem aktuellen Diskont-Zinssatz der deutschen Bundesbank zu berechnen.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

  1. Die Laufzeit der NiKo-Net Präsentation orientiert sich immer an der Mindestlaufzeit der Sponsorenverträge, so dass diese Leistung uneingeschränkt gewährleistet wird und nicht vorzeitig beendet werden kann. Dies gilt für den Auftraggeber wie für Cybox gleichermaßen.
  2. Sofern keine Sponsorverträge geschlossen wurden oder die Verträge Laufzeiten unter 12 Monaten beinhalten gilt eine  Mindestvertragsdauer für die Bereitstellung von NiKo-Net von 24 Monaten. Andere Verträge schließen mit Auftragserfüllung. Wird das Vertragsverhältnis nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich per Einschreiben gekündigt, verlängert es sich jeweils um ein weiteres Jahr.
  3. Die Sonderseite mit den Sponsoren bleibt über die Gesamtlaufzeit der Präsentation bestehen.
  4. Bei Kündigung oder Storno nach Auftragserteilung einer NIKONET Präsentation, ist Cybox berechtigt, die bereits erbrachte Leistung dem Kunden, entsprechend dem erbrachten Aufwand in Rechnung zu stellen.
  5. Bei Kündigung oder Storno von Leistungen, die Cybox an Dritte vergibt, ist Cybox berechtigt, die bereits geleisteten Aufwendungen des Dritten an den Kunden weiterzugeben.

§ 7 Haftung

  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldung bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Cybox, wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. Cybox haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
  3. Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen des Netzbetreibers eingetreten, gelten die im Verhältnis vom Netzbetreiber und Cybox anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der von Cybox gegenüber ihrem Auftraggeber entsprechend.
  4. Cybox haftet nicht für Verschulden Dritter und behält sich vor, Ansprüche des Kunden die dadurch entstehen, an diese abzutreten.

§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütungsrecht

  1. Gegen Ansprüche von Cybox kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur dann zu, wenn sich Gegenansprüche aus dem konkreten Vertragsverhältnis mit Cybox ergeben.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche die Erbringung von Leistungen durch Cybox wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Dritten eintreten, hat Cybox auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
  3. Bei einem Ausfall von Diensten, wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von Cybox liegenden Störung, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Ausgenommen hiervon ist fahrlässige Verschuldung dieses Ausfalls durch Cybox.

§ 9 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber unterstützt die Tätigkeit von Cybox und schafft unentgeltlich alle Voraussetzungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen des Auftrages von Cybox überlassenen Informationen und Unterlagen nur für seine eigenen Zwecke zu verwenden.
  2. Die Weitergabe auftragsbezogener Mitteilungen, z.B. Programmquellcode von Cybox an Dritte, bedarf der schriftlichen Zustimmung von Cybox. Im Fall der Zuwiderhandlung kann Cybox die Zahlung einer Schadensersatzzahlung verlangen und den Vertrag fristlos kündigen.
  3. Der Auftraggeber stellt Cybox von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus dem Inhalt, der Art oder Gestaltung der von ihm zur Verarbeitung übergebenen oder über NiKo-Net veröffentlichten Daten und Informationen ergeben. Dies gilt auch für Buß- oder Ordnungsgeldansprüche des Staates aufgrund von Verstößen gegen das Markengesetz, das Urheberrecht, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und vergleichbare Bestimmungen oder Gesetze.
  4. Dies gilt auch für alle Inhalte, die von der NiKo-Net Präsentation automatisch an Dritte, z.B. Plattformen wie Twitter, Facebook, regi-on oder ähnliche übermittelt werden.
  5. Cybox behält sich vor, die Veröffentlichung von Daten und Informationen wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen könnten, oder deren Veröffentlichung für Cybox unzumutbar ist.

§ 10 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

  1. Cybox bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung des Auftrages übergebenen und angefertigten Unterlagen, sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel 5 Jahre auf.

§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die Cybox unterbreiteten Informationen als vertraulich. Der Auftraggeber wird hiermit unterrichtet, dass Cybox seine Anschrift und sonstige relevanten Daten des Auftraggebers in maschinenlesbarer Form speichert und ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung maschinell verarbeitet.
  2. Soweit sich Cybox Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Cybox berechtigt die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
  3. Cybox weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, daß der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.

§ 12 Anzuwendendes Recht

  1. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden beiderseitigen Ansprüche gilt Deutsches Recht.

§ 13 Gerichtstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hameln.

§ 14 Schlußbestimmungen

  1. An die Verpflichtungen dieses Vertrages sind auch die Rechtsnachfolger von Cybox und die des Auftraggebers gebunden.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit.