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08.01.2019

Nach der DSGVO ist vor der ePrivacy


Eigentlich sollte die neue ePrivacy Verordnung zusammen mit der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 eingeführt werden. Jetzt bekommen Unternehmen noch etwas Zeit sich auf die neue Situation vorzubereiten.
 

Warum verzögert sich die Einführung

Österreich hat mit Übernahme des Ratsvorsitz einen neuen Entwurf zur geplanten ePrivacy Verordnung (ePVO) abgegeben. Darin wird eine unternehmerfreundlichere Version der Artikel 8 und 10 angestrebt.

Wann genau tritt die ePrivacy Verordnung in Kraft

Geplant ist eine Einführungsfrist von einem Jahr nach Verabschiedung der Verordnung. Dies galt jedoch für die ursprünglich geplante Einführung parallel zur DSGVO am 25.05.18. Mit weiterer Verzögerung kann diese Einführungsfrist auch deutlich kürzer ausfallen oder sogar komplett entfallen. Daher sollte man sich jetzt ernsthaft auf die kommenden Änderungen einstellen.

Was regelt die ePrivacy Verordnung

Wie die Verordnung im Detail am Ende aussehen wird, kann aktuell niemand sagen. Der grobe Rahmen ist aber schon absehbar.
  • Die fremde Nutzung von Verarbeitungs- und Speicherfunktionen, sowie die Erhebung von Informationen zum Nutzerverhalten dürfen nicht mehr ohne ausdrückliche Zustimmung des Endnutzers erfolgen.
  • Das aus der DSGVO bekannte Kopplungsverbot wird um den Regelungsbereich der ePVO erweitert. Die Nutzung von Services dürfen also nicht an Bedingungen wie z.B. Tracking gekoppelt sein.
  • Software zur elektronischen Kommunikation müssen Einstellungen zur Privatsphäre bieten.
  • Möglichkeit zur Unterdrückung der Anzeige der Rufnummer und Widerspruch zur Eintragung in öffentliche Verzeichnisse müssen ermöglicht werden.
  • Direktwerbung ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Empfängers erlaubt.

Über den aktuellen Verfahrensstand kann man sich auf CRonline informieren.

Wie hoch ist der Strafrahmen

Die Strafen sind identisch zur DSGVO und belaufen sich damit auf bis zu 20 mio. EUR oder auf 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, sofern damit höhere Bußgelder durchgesetzt werden können.

Was bedeutet das konkret

Agenturen und Unternehmen deren Internetmarketing auf Tracking, Cookies, Fingerprints und Co. aufgebaut ist, müssen sich umstellen. Denn bezüglich dieser Techniken gilt in Zukunft wohl das OptIn Prinzip. Der Kunde muss also aktiv zustimmen und eine Koppelung mit anderen Diensten und Services ist untersagt.

Auch in Zukunft kann man Trackingmethoden verwenden, aber eben nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Verbraucher. Ohne relevante Inhalte und Mehrwerte wird das kaum gelingen.

Für unsere Kunden ergeben sich nur wenig Änderungen, weil unsere Konzepte schon immer auf Content statt Tracking basieren. Aber auch wir bereiten uns auf die neue ePrivacy Richtlinie vor, denn sie setzt einen verbindlichen Rahmen auf den wir eine komplett neue Produktpalette für Internetmarketing ausrichten werden.

Informieren Sie sich aber gerne jetzt schon in einem Termin mit uns über die zahlreichen Möglichkeiten und erfahren Sie, dass neue verbindliche Spielregeln auch Chancen bietet.