Aktuell gilt für alle Kunden und Interessenten, die uns gerne besuchen wollen, dass diese über einen gültigen Nachweis der Impfung oder der Genesung verfügen müssen (2G). Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für unsere Mitarbeiter, die also nur an einer Besprechung teilnehmen, sofern sie selbst geimpft oder genesen sind.
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